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Die Energieeffizienz-Aktionspläne der EU-27-Mitgliedsstaaten
Das Ziel der EU-Richtlinie „Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen“ (2006/32/EG) ist die Steigerung der Endenergieeffizienz innerhalb der Europäischen Union. Dabei verpflichten sich die EU-Mitgliedsstaaten zu einer Einsparung an Endenergie von 9% für den Zeitraum zwischen 2008 und 2016. Als Nachweis zur Umsetzung der Richtlinie ist von jedem EU-Mitgliedsstaat alle drei Jahre (2007, 2011 und 2014) die Evaluierung und Umsetzung der getroffenen Maßnahmen in Form eines nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans der EU-Kommission darzustellen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Inhalte der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne und stellt deren Gemeinsamkeiten und Unterschiede zusammenfassend dar.
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